Rauchmelder sind Frühwarngeräte für Brände und in Hessen für den Neu- oder Umbau seit Juni 2005 gesetzlich (Download hier) vorgeschrieben. Bis Ende 2014 müssen auch alle bestehenden Wohnungen nachgerüstet werden.
Im Brandfall warnen sie durch ihren extrem lauten Signalton (ca. 85 dB) die Bewohner und geben so die Möglichkeit, sich selbst und Mitbewohner in Sicherheit zu bringen. Die Installation der batteriebetriebenen Geräte ist relativ einfach und sicher. Die Kosten für einen Rauchmelder liegen zwischen 5 Euro für Baumarkt- und 40 Euro für Premium-Qualität.
Rauchmelder schützen Leben – Wie denn?
Selbst die hohen Sicherheitsanforderungen und strengen Normen in Deutschland verhindern keine Brände mit Verletzten- oder Todesfolge. Oftmals muß man leider feststellen, daß die Brandgefahr im eigenen Haushalt unterschätzt wird. Hauptgefahrenquellen sind z.B. Elektrogeräte, die auch nachts betrieben werden, Kabelbrände, Unachtsamkeit im Umgang mit offenem Feuer oder Zigaretten, sich langsam ausbreitende Schwelbrände, die durch schon länger zurückliegende Arbeiten verursacht werden, ...
Die meisten Opfer sterben nicht durch Flammen, sondern durch den sauerstoffarmen und giftigen Brandrauch, der sich wesentlich schneller ausbreitet als ein Feuer. Die Annahme, daß sich im Schlaf durch den Brandrauch ein Hustenreiz einstellt, durch den man aufwacht, ist falsch. Vielmehr verliert man das Bewußtsein, und dann kann jeder weitere Atemzug tödlich sein. Selbst Kinder, die die Gefahr erkannt haben, verstecken sich und versäumen aufgrund ihrer Angst, die Eltern zu alarmieren.
Besonders wichtig sind Rauchmelder sie in Häusern, in denen es im Brandfalle nur einen Fluchtweg gibt, wie z.B. in Dachgeschoßwohnungen oder Fachwerkhäusern, oder dieser aus brennbaren Materialien besteht (Holztreppe etc.). Brandrauch breitet sich zuerst nach oben aus. Darunter befindet sich anfangs noch genug atembare Luft um den Raum zu verlassen. Rauchmelder sollten deshalb in allen Fluren und Schlafräumen unter der Decke angebracht werden. Selbst Raucher müssen bei richtiger Installation keinen Fehlalarm befürchten.Der Schornsteinfeger hilft Ihnen dei Umsetzung der Rauchwarnmelderpflicht mit dem Komplettpaket für die fachgerechte Inbetriebnahme
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Wir liefern und montieren Ihnen den SA 700LLE des wellweit führenden Herstellers First Alert®. Im Paket enthalten sind die Lieferung und der fachgerechte Einbau der benötigten Rauchwarnmelder nach einschlägigen DIN 14676 - und DIN EN 14604 Vorschriften. Es kommt keine Baumarktware zum Einsatz, ebenso keine Do-it-yourself-Methoden bei der Montage. Die besondere Fachkunde der Schornsteinfeger bietet die Gewähr dafür, dass die Geräte im Fall der Fälle auch funktionieren und nicht nur als nutzlose und gefährliche Attrappe an der Zimmerdecke hängen. Der Eigentümer erhält ein Zertifikat über die DIN-gerechte Installation. Damit lässt sich im Schadensfall die Erfüllung der Normen nachweisen.
Gute Gründe zum Schutz des eigenen Lebens
Viele gute Gründe sprechen für den Einbau von Rauchwarnmeldern in alle Wohnungen. Viele Haushalte und Haus- oder Wohnungsbesitzer wissen noch nicht, dass sie zum Einbau von Rauchwarnmeldern per Gesetzgebung durch die Hessische Bauordnung verpflichtet sind. Aber auch ohne gesetzliche Verpflichtung rechnet sich die Ausrüstung der Wohnräume mit den kleinen Lebensrettern. Einige Versicherungsgesellschaften bieten schon jetzt Prämiennachlässe bei der Gebäudeversicherung an, wenn Rauchwarnmelder installiert sind. Das eigene Leben und das der Familie sollte aber auch ohne gesetzliche Vorgabe geschützt werden.
Wartung und Service
Einmal jährlich ist der Rauchwarnmelder einer Wartung zu unterziehen. Dazu gehört zwingend auch die Sichtprüfung. Die Raucheintrittsöffnungen müssen frei sein von Flusen, Staub und sonstigen Verschmutzungen. Auch darf keine mechanische Beschädigung vorliegen, sonst muss der Melder gereinigt bzw. ausgetauscht werden. Ferndiagnose und einfaches Knöpfchendrücken reichen dafür nicht aus. Diese Kontrollaufgaben sind bei den Schornsteinfegern in guten Händen, weil sie die Häuser kennen und diese ohnehin im Rahmen ihrer sonstigen Aufgaben regelmäßig ansteuern. Dadurch fallen keine überflüssigen Fahrtkosten an.


