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Gashausschau

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Seit April 2008 ist nach dem DVGW (Arbeitsblatt G 600) "Technische Regel für Gasinstallation" (TRGI) jeder Gebäudeeigentümer - Betreiber von Gasverbrauchern verpflichtet, seine Hausgasleitungen einmal jährlich zu überprüfen (Verkehrssicherungspflicht). Bisher wurde Ihnen nahe gelegt, die Gasanlage von der Hauptabsperreinrichtung ( z.B.im Keller) bis zum Gasgerät zu überprüfen. Mit der Änderung der TRGI ist diese Überprüfung für den Hausbesitzer zur Pflicht geworden. Spätestens bei einem Schadensfall muß vor Gericht dokumentiert werden, das eine sachgerechte und regelmäßige Überprüfung der Hausgasleitungen stattgefunden haben. Eine Hausschau der Inneninstallation kann durch  den Hauseigentümer oder seinen Beauftragen ( z.B Bezirksschornsteinfegermeister oder Hausmeister etc.) durchgeführt werden, sie erfordert keine spezifischen Fachkenntnisse und kann anhand einer Checkliste einfach vom Gaskunden selbst vorgenommen werden.

Punkt 1

Sind die Hauptabsperreinrichtung und der Erdgaszähler frei zugänglich?

An der Hauptabsperreinrichtung (Feuerhahn) kann man bei Reparaturarbeiten oder im Notfall die gesamte Erdgaszufuhr des Hauses unterbrechen. Damit dies schnell möglich ist, muss diese Hauptabsperreinrichtung immer frei zugänglich sein. Daneben darf aber auch der Zugang zum Erdgaszähler nicht durch Gegenstände verstellt sein.

Punkt 2

Sind Ihre Erdgasleitungen in Ordnung und frei von Rost?

Achten Sie darauf, dass Ihre Erdgasleitung keine Schäden, Roststellen oder abblätternde Farbe aufweist. Mit einer Sichtprüfung können Sie feststellen, ob Ihre Erdgasleitung Auffälligkeiten zeigt. Besonders kritisch überprüfen sollten Sie Erdgasleitungen, die in feuchten oder unbelüfteten Räumen liegen (z. B. Keller, Waschküche), die durch Wände in andere Räume verlegt sind (bei Mauerdurch- führungen kann schneller ein Schaden auftreten) oder die in der Nähe von anderen Leitungen liegen (z. B. wenn die Wasserleitung oberhalb der Erdgasleitung installiert ist und Schwitzwasser auf die Erdgasleitung tropft). Wenn Sie meinen, dass Ihre Erdgasleitung nicht in Ordnung ist, rufen Sie vorsorglich Ihren Installationsbetrieb an.

Punkt 3

Sind die Halterungen der Erdgasleitungen gut befestigt?

Erdgasleitungen sind oft mit Halterungen an der Decke befestigt und verlaufen frei im Raum. Überprüfen Sie, ob diese noch fest sitzen. Unzureichende Befestigungen können dazu führen, dass Leitungsverbindungen undicht werden. Gegenstände, die an der Erdgasleitung hängen, wie z. B. Fahrräder, Reifen oder Reisetaschen, können dazu führen, dass sich die Halterungen der Erdgasleitung lockern. Entfernen Sie diese Gegenstände.

Punkt 4

Verfügt Ihre verkleidete Erdgasleitung über eine Lüftungsöffnung?

Aus optischen Gründen und weil es wohnlicher aussieht, werden Erdgasleitungen oft verkleidet. Um zu verhindern, dass sich hinter der Verkleidung ein explosives Erdgas-Luft-Gemisch bildet, müssen genügend große Lüftungsöffnungen in der Verkleidung vorgesehen werden

Punkt 6

Ist die Luftzufuhr für den Betrieb Ihres Erdgasgerätes ausreichend?

Erdgasgeräte, die mit Erdgas betrieben werden, benötigen ausreichend Sauerstoff aus der Luft. Für Geräte, die ihre Luft aus dem Aufstellungsraum ziehen, berechnet der Installationsbetrieb vor der Aufstellung,

ob zusätzliche Zuluftgitter in Wänden oder Türen erforderlich sind. Nur dann ist sichergestellt, dass Ihr Erdgasgerät die notwendige Verbrennungsluft erhält. Stellen Sie unbedingt sicher, dass diese Zuluftgitter weder

zugeklebt noch zugestellt und vor allem staubfrei sind. Beachten Sie bei Umbaumaßnahmen im Raum Ihres Erdgasgerätes, dass beim Abdichten von Fenstern und Türen die Luftzufuhr gesichert bleibt.

Punkt 7

Ist der Aufstellraum Ihres Erdgasgerätes "staubfrei"?

Vor allem Staub und Flusen aus Wäschetrocknern oder durch Heimwerkerarbeiten im Hobbykeller können bewirken, dass die Düsen von Erdgasbrennern verstopfen und nicht mehr optimal funktionieren. Dadurch kann es zu einem höheren Erdgasverbrauch kommen. Auch die sichere Funktionsweise kann beeinträchtigt werden. Beachten Sie, dass saubere Räume auch Betriebsstörungen vermeiden. Zudem können Sie bares Geld sparen.

Punkt 8

Arbeitet Ihr Erdgasgerät ordnungsgemäß?

Daran erkennen Sie, dass Ihr Erdgasgerät nicht mehr ordnungsgemäß arbeitet:

Das Erdgasgerät ist stark verschmutzt und/oder weist Rußspuren auf. Sie stellen ungewöhnliche Geräusche beim Einschalten oder im Betrieb fest. Von Ihrem Erdgasgerät gehen ungewöhnliche Gerüche aus. Die sichtbare Flamme brennt nicht mehr durchgehend blau. Brennt die Flamme mehr gelb als blau, stimmt die Verbrennung nicht. Bedienungsknöpfe fehlen oder sind beschädigt.
Eine regelmäßige Wartung Ihrer Erdgasgeräte bringt Ihnen über lange Zeit einen sparsamen und zuverlässigen Betrieb.