Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)
Ein wesentliches Element der Energiespar- und Klimaschutzpolitik in Deutschland ist die am 1. Februar 2002 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung (EnEV), die mit der Neufassung vom 1.10.2007 an den verbesserten Stand der Technik angepasst wird.
Die EnEV fasst die bisherigen Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (WSVO) und der Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) zusammen und setzt neue Standards für die Energieeinsparung bei Neubauten: Der zulässige Energiebedarf der Gebäude soll um rund 30 Prozent gesenkt werden, womit der so genannte Niedrigenergiehaus-Standard zur Regel wird.
Mit der EnEV wurde auch der Energieausweis für Neubauten zur Pflicht. Er soll die Energieeffizienz von Gebäuden für Eigentümer, Mieter und den Immobilienmarkt transparent machen. Ausgewiesen wird darauf der gesamte Energiebedarf eines Neubaus für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung. Von den Bauherren verlangt die Verordnung nur wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen, die sich durch die eingesparten Energiekosten in zumutbaren Zeiträumen amortisieren. Es steht den Bauherren und Planern frei, wie sie den Energiestandard erreichen, ob durch bauliche und/oder anlagentechnische Maßnahmen oder den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien.
Auch im Altbaubestand ist der Energieverbrauch noch zu hoch, obwohl die bisherige Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung den Energiebedarf gegenüber dem Standard vor 1978 bereits um über 60% reduziert haben. Schätzungen gehen insbesondere bei älteren Gebäuden von einem noch erheblichen Energieeinsparpotenzial aus. Um dieses Potenzial weiter auszuschöpfen, werden Modernisierungsverpflichtungen und die Vorgabe erhöhter Standards bei ohnehin anstehenden Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen verstärkt gefordert (so genannte bedingte Anforderungen).
Insbesondere geht es dabei um etwa zwei Millionen vor dem 1. Oktober 1978 eingebaute Heizkessel, die durch effizientere Wärmeerzeuger abgelöst werden sollen, und die nachträgliche Dämmung von Rohrleitungen und der obersten Geschossdecken unter nicht ausbaufähigen Dachräumen.
Bei anstehenden Modernisierungsarbeiten sind die Möglichkeiten einer energetischen Verbesserung zu nutzen. Insbesondere bei der Putzerneuerung und dem Austausch von Fenstern oder Verglasungen ist es in aller Regel wirtschaftlich, gleichzeitig die energetische Qualität deutlich zu verbessern.
Mit der am 1. Oktober in Kraft tretenden neuen EnEV 2007 werden Energieausweise zukünftig auch für Bestandsgebäude zur Pflicht. Ab dem Jahr 2008 wird der Energieausweis dann schrittweise eingeführt.
Was regelt die EnEV?
• Energieausweise für Gebäude
• Energetische Mindestanforderungen für Neubauten
• Energetische Mindestanforderungen für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung
• bestehender Gebäude
• Mindestanforderungen für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie Warmwasserversorgung
• Energetische Inspektion von Klimaanlagen
Für welche Gebäude gilt die EnEV?
Für alle beheizten und gekühlten Gebäude bzw. Gebäudeteile.
Sonderregelungen gelten für Gebäude, die nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden (z. B. Ferienhäuser), die nur für kurze Dauer errichtet werden (z.B. Zelte, Traglufthallen) oder für ganz spezielle Nutzungen, wie z.B. Ställe und Gewächshäuser.
Kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche und nach Landesrecht geschützte Baudenkmäler sind von der Verpflichtungnach Energieausweisen nicht betroffen.
Was ist neu?
Die EnEV 2007 sieht die Einführung von Energieausweisen für bestehende Gebäude und die regelmäßige Inspektionen von Klimaanlagen vor.
Was ändert sich?
Bereits mit der EnEV 2002 wurden Energieausweise für Neubauten eingeführt. Die EnEV 2007 enthält neue und einheitliche Formularentwürfe für Energieausweise für Neubauten und Bestandsgebäude.
Für Wohngebäude mit fest installierten Klimaanlagen ist zukünftig auch die benötigte Kühlenergie - analog dem Verfahren bei Nichtwohngebäuden - zu berücksichtigen. Der zulässige Höchstwert für den Jahresprimärenergiebedarf wird in diesem Fall gegenüber ungekühlten Gebäuden erhöht. Im Energieausweis ist der Energiebedarf für Kühlung pauschal anzugeben.
Eingebaute Beleuchtung bleibt bei Wohngebäuden unberücksichtigt.
Klimaanlagen müssen künftig alle zehn Jahre inspiziert werden. Dem Inspektionsbericht müssen Verbesserungsvorschläge beigefügt werden.


